Sportfreunde Littel

Corona: Was gilt beim Sport und auf Sportveranstaltungen?

Redakteur (redakteur) on 19.01.2022

Corona: Was gilt beim Sport und auf Sportveranstaltungen?

Sport drinnen:
 

Für den Sport in Sportanlagen (geschlossene Räume) gilt die 2G-Plus-Regel (mit negativem Test- oder Booster-Nachweis).

Alternativ zur 2G-Plus-Regel kann auf die 2G-Regel zurückgegriffen werden, wenn die Kapazität auf eine Person pro 10 Quadratmeter Fläche eingeschränkt wird.

Es besteht eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sporttreiben. Soweit möglich, sollte zudem ausreichend Abstand – also mindestens 1,5 Meter – gehalten werden.
 

Sport draußen:
 

Bei der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel gelten die 2G-Regeln. In Duschen und Umkleiden gilt 2G-Plus.

Sportveranstaltungen mit bis zu 500 Zuschauer*innen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmenden gilt die 2G-Plus-Regelung. Auch am Sitzplatz muss eine FFP2-Maske getragen werden. Es muss eine möglichst digitale Datenerhebung erfolgen.
Wenn die Kapazität auf 70% begrenzt wird, gilt 2G – zusätzliche Tests sind dann nicht notwendig.

Beschlüsse des SFL-Vorstandes (10.01.22):

  • Die ÜbungsleiterInnen sollen sich den Status einmal zeigen lassen (Handy oder Impfheft), führen danach Anwesenheitslisten, die sie dem Vorstand 1x vorzeigen, ansonsten bewahren sie die Liste auf.
  • Die Teilnehmer und Gäste haben immer einen Nachweis über ihren Status dabei.
  • Das Benutzen der Duschen ist nicht erlaubt.
  • Eltern warten draußen vor der Halle auf ihre Kinder.

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